2020 wurde durch uns auch der Bundes Petitions Ausschuss einbezogen. Dieser erweist sich als unfähig zur notwendigen Regelung der Tatsachen, lässt sich durch dümmliche Antworten des Bundesministeriums Umwelt …. beeinflussen, dabei kann man im Internet alle Messergebnisse finden, und seine eigene Ministerverantwortung erkennen . Aber wir haben Widerspruch eingelegt. Wir fragen uns: Liegt dieser Widerspruch nun Jahre unbearbeitet, so lange bis sich neue Mitglieder einfinden und den Sinn der Vorlage begriffen haben? Wir beobachten jetzt zunächst die Frist vom 18.August 2021.
Ein anderes Thema:
Die Überlassung der Rettung des Klimas und der Artenvielfalt auf die lange Bank bis zur übernächsten Generation 2050 zu verschieben, das konnte nicht wahr sein. Aber das Bundes- Verfassungsgericht Karlsruhe schaltete sich ein. Die Bundesregierung stand am Pranger.
Das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 ist in Teilen nicht mit den Grundrechten vereinbar. So hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt.
Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030″, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.
Hinsichtlich der kommenden Bundestagswahl müssen wir hier besonders sehr aufmerksam bleiben, weil unsere Bürger und Bürgerinnen besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, was sich aber noch 2021 ändern muss !.Das müssen wir aber auch dem Landrat raten.!
Wir haben leider seit 2013 festgestellt, dass die Beachtung des Deutschen Grundgesetzes sträflich vernachlässigt wurde, s. die Gefährdung unserer Gesundheit.
Wir haben uns vorgenommen, uns mit weiteren zivilrechtlichen Einmischungen zu befassen.
Der Ursachenerkennung muss immer eine Lösung folgen. Das Grundgesetz blieb oft ohne Beachtung.
Es fehlt eine Grundordnung zum Klimaschutz. Solange diese fehlt, stehen sich die Menschen mit ihren Meinungen feindlich gegenüber. Das nützt den betroffenen Menschen nichts. Wir möchten nur für Deutschland sprechen, das auch mal wirklich beispielhaft in Erscheinung treten müsste und den Grundsatz bei allen Entscheidungen und Verordnungen festlegen:
Es darf kein Schaden eintreten !
Die Grundordnung bedeutet, dass sich die Arbeitgeber in die Flächen begeben. Das gehört zum echten Klimaschutz. Bedenkt man, dass täglich die massenhafte Anzahl der Pendler die für sich gesehen, wertvolle Lebenszeit und Lebensqualität opfern und dabei nun ebenfalls als Verursacher für einen misslingenden Klimaschutz u.a. verantwortlich genannt, und höhere Kraftstoffkosten zu tragen haben, die sie angeblich irgendwann im Jahr in Cent wieder- bekommen sollen, das ist derzeitig kaum der richtige Weg. Ein klarer Menschenverstand kann diese Umständlichkeiten nicht dulden, diese Bürokratie wird fast unerträglich.
Man muss eine Grundordnung schaffen dann kommt man auch an das so notwendige Klimaziel. Wie sagte J.W. von Goethe : die Freiheit bedeutet auch, das Richtige zu tun.
Mit diesem Vorschlag entsteht die regionale Solarnutzung für die Arbeitgeber /Unternehmer. Das regionale Solaraufkommen zukünftig noch weiter umwandeln zu können, sind noch stillliegende Zukunftsaufgaben., Aber endlich müssen auch die anderen natürlichen Vorkommen erweitert eingesetzt werden. Es entstehen dadurch die Luftreinhaltung, weniger Wohnungssorgen und Sorgen um den Wassermangel, als jetzt in den Ballungsgebieten, mehr Kinder – und Familienfreundlichkeiten wegen Wegfall vom Fahrstress, weniger Schadstoffe, weniger einsame Senioren und noch unendlich mehr aufzuzählende Begleiterscheinungen. Etwas mit Geld regeln zu wollen ist ein Irrweg.
Wenn wir das in den Wahlprogrammen finden können, dann haben wir die richtigen Partner.
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